Während für Ukrainer*innen das Sozialgesetzbuch II (SGB II) und das SGB XII Anwendung finden, werden alle anderen Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) behandelt. Daraus ergeben sich eine Reihe von Ungleichbehandlungen bezüglich Sozial- und Gesundheitsleistungen.
Wer bekommt welche Sozialleistungen?
Gesundheit – ein Menschenrecht?!
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